Produkthaftung für ein ungewolltes Kind? Der OGH legt dem EuGH die Frage, ob der Verdienstentgang, den eine Frau wegen einer von ihr nicht gewollten, aber aufgrund eines Produktfehlers der ihr eingesetzten Spirale eingetretenen Schwangerschaft erlitten hat, ein durch Körperverletzung verursachter Schaden im Sinne der EU-ProdukthaftungsRL ist, zur Vorabentscheidung vor.
2 Ob 77/25z

