Durch das im Sommer 2023 beschlossene Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2023) (FN ) sind Entnahmen von Betriebsgebäuden rückwirkend seit dem 1. 7. 2023 steuerfrei möglich.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Durch das im Sommer 2023 beschlossene Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2023) (FN ) sind Entnahmen von Betriebsgebäuden rückwirkend seit dem 1. 7. 2023 steuerfrei möglich.
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