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Entnahme des Ordinationsgebäudes aus dem Betriebsvermögen

beachtenAufsatzHans-Georg GoertzDAG 2023/44DAG 2023, 108 - 109 Heft 5 v. 3.11.2023

Durch das im Sommer 2023 beschlossene Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2023) (FN ) sind Entnahmen von Betriebsgebäuden rückwirkend seit dem 1. 7. 2023 steuerfrei möglich.

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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