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Ärztliche Aufklärung

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2023/45DAG 2023, 109 Heft 5 v. 3.11.2023

Ärztliche Aufklärung. Die Haftung des Arztes beschränkt sich bei Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung auf die Verwirklichung des Risikos, auf das er hinweisen hätte müssen. Das pflichtwidrige Verhalten - der ohne ausreichende Aufklärung erfolgte und daher rechtswidrige Eingriff - muss den geltend gemachten Schaden verursacht haben.

2 Ob 123/23m

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