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Angemessene Frist zur Erstattung einer Stellungnahme zu einem Gutachten

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2022/60DAG 2022, 146 - 147 Heft 6 v. 28.12.2022

Angemessene Frist zur Erstattung einer Stellungnahme zu einem Gutachten. Die eingeräumte Frist zur Erstattung einer Stellungnahme bzw. eines Gutachtens hat "angemessen" zu sein, wobei auf die Umstände des konkreten Falls abzustellen ist.

Ra 2021/05/0041

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