Schock- bzw. Trauerschaden nach Behandlungsfehler. Der OGH bejaht aufgrund einer Rechtsanalogie einen Anspruch auf Trauerschmerzengeld für den Verlust naher Angehöriger. Abzugrenzen ist das Trauerschmerzengeld allerdings vom "Schockschaden".
9 Ob 9/22x