Mit der Novelle zum Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 wurde der Grundsatz Rehabilitation vor Pension neuerlich verstärkt und vom Versicherten verstärkt aktives Mitwirken bei der Rehabilitation eingefordert. Dieser Beitrag behandelt die Mitwirkungspflicht gesundheitlich beeinträchtigter Personen im Prozess der Rehabilitation und zeigt auf, welche Anforderungen ärztliche Gutachten erfüllen müssen.

