Werden medizinische Sachverständige im Rahmen eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, hat dieser Gutachtensauftrag (häufig) den konkreten Gesundheitszustand einer bestimmten Person zum Gegenstand. Die Gutachtenserstellung erfordert, sofern es sich nicht (ausnahmsweise) um ein reines Aktengutachten handelt, die Vornahme einer ärztlichen Untersuchung an dieser Person. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche rechtlichen Konsequenzen hat die Ablehnung der Untersuchung durch die betroffene Person?

