Im zweiten Teil dieser Artikelreihe wird die Ermittlung des Stundensatzes thematisiert. Zur Berechnung der Selbstkosten je Stunde wird die Divisionskalkulation angewandt. In der einfachsten Form der Divisionskalkulation werden die gesamten Kosten durch eine Bezugsgröße dividiert. Diese Bezugsgröße sind die Leistungseinheiten eines Unternehmens, also die Menge der hergestellten Produkte bzw. Leistungen einer Periode (Vgl. bspwe Coenenberg/Fischer/Günther: Kostenrechnung und Kostenanalyse, 9. Aufl., Schäffer-Poeschel Verlag, S. 140). Bei Dienstleistern kommt üblicherweise eine Zeiteinheit in Betracht, da die angebotenen Leistungen in der Regel über Stunden verrechnet werden. Die ermittelten Kosten (S. erster Teil dieser Artikelreihe, Ausgabe 68/16, S. 69ff.) werden durch die Stunden dividiert, um die Selbstkosten je Stunde zu erhalten. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Stunden eine Auswirkung auf den Stundensatz hat.