Ein Tochterunternehmen existiert, sofern es durch ein anderes Unternehmen (das Mutterunternehmen) beherrscht wird. In diesem Fall wird im Konzernabschluss der Mutter durch die Beteiligung "durchgeschaut", d.h. es werden die einzelnen Vermögenswerte und Schulden der Tochter zu 100% dargestellt. Die Anteile von Fremdgesellschaftern an der Tochtergesellschaft werden als nicht beherrschende Anteile im Eigenkapital ausgewiesen. Die nicht aktivierbaren immateriellen Werte der Tochter werden in der Sammelposition "Firmenwert" ausgewiesen.