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Die Haftung des Abschlussprüfers, Heft 69/2017

WirtschaftsrechtMag. Christian MarchhartBÖB 2017, 57 Heft 69 v. 15.4.2017

In seiner Entscheidung vom 29.03.2016, 8 Ob 76/15 g, setzte sich der Oberste Gerichtshof ausführlich mit den Vorschriften über die Abschlussprüfung (§ 273 ff UGB) auseinander, wobei seiner Entscheidung nachstehender Sachverhalt zu Grunde lag:

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