Der VwGH versetzte die Praktiker mit seiner Entscheidung vom 21. 9. 2016, 2013/13/0102 in großes Staunen.
Für nahezu alle mit Altersteilzeit befassten Experten schien die Rechtslage hinsichtlich der vom Dienstgeber übernommenen Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung für die "Gehaltslücke" klar: Der Dienstgeber muss diese Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung übernehmen. Bester Beweis hiefür ist das AMS. Glaubt ernsthaft jemand, dass das AMS vom Dienstgeber übernommene Kosten gefördert hätte, wenn der Dienstgeber diese Kosten freiwillig übernommen hat?