Seitens der SVA heißt es, dass aufgrund der Gewährleistungspflicht einer ausgeglichenen Gebarung Kürzungen an der freiwilligen Zusatzversicherung nötig geworden seien.
So wird das tägliche Mindestkrankengeld künftig von 29,23 auf 8,51 Euro gekürzt.
Seitens der SVA heißt es, dass aufgrund der Gewährleistungspflicht einer ausgeglichenen Gebarung Kürzungen an der freiwilligen Zusatzversicherung nötig geworden seien.
So wird das tägliche Mindestkrankengeld künftig von 29,23 auf 8,51 Euro gekürzt.