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SVA kürzt die Krankengeld-Zusatzversicherung, Heft 69/2017

PersonalverrechnungWolfgang Hoppacher, MBABÖB 2017, 46 Heft 69 v. 15.4.2017

Seitens der SVA heißt es, dass aufgrund der Gewährleistungspflicht einer ausgeglichenen Gebarung Kürzungen an der freiwilligen Zusatzversicherung nötig geworden seien.

So wird das tägliche Mindestkrankengeld künftig von 29,23 auf 8,51 Euro gekürzt.

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