vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einschau in das Kontenregister, Heft 69/2017

BuchhaltungBilanzMag. Maria BraunerBÖB 2017, 23 Heft 69 v. 15.4.2017

Kreditinstitute müssen rückwirkend ab März 2015 von allen natürlichen Personen und von "Rechtsträgern" (insbesondere Gesellschaften) laufend, nämlich monatlich, die Kontoinformationen an das Finanzministerium liefern. Gemeldet werden Namen der Bank, BIC, IBAN, Tag der Eröffnung und Schließung sowie vertretungsbefugte Personen, Treugeber, wirtschaftliche Eigentümer. Als Tag der Eröffnung gilt bei älteren Konten der 1. März 2015. Nicht gemeldet werden Kontostände. Seit Anfang Oktober ist das zentrale Kontenregister nun für Steuer- und Strafbehörden einsehbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!