Kreditinstitute müssen rückwirkend ab März 2015 von allen natürlichen Personen und von "Rechtsträgern" (insbesondere Gesellschaften) laufend, nämlich monatlich, die Kontoinformationen an das Finanzministerium liefern. Gemeldet werden Namen der Bank, BIC, IBAN, Tag der Eröffnung und Schließung sowie vertretungsbefugte Personen, Treugeber, wirtschaftliche Eigentümer. Als Tag der Eröffnung gilt bei älteren Konten der 1. März 2015. Nicht gemeldet werden Kontostände. Seit Anfang Oktober ist das zentrale Kontenregister nun für Steuer- und Strafbehörden einsehbar.