VORSCHAU AUF DAS JAHR 2017
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Automatisierte Übermittlung von bestimmten Sonderausgaben ab 2017
Ab dem kommenden Jahr können bestimmte Sonderausgaben nicht mehr einfach in die Steuererklärungen eingetragen werden, sondern werden bei der Veranlagung nur dann berücksichtigt, wenn die jeweilige Organisation die Daten an das Finanzamt über FinanzOnline gemeldet hat1). Unter die Meldepflicht fallen verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften, Spenden an begünstigte Spendenempfänger und Feuerwehren, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung.