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Das Familienzeitbonusgesetz, Heft 68/2016

PersonalverrechnungWilhelm KurzböckBÖB 2016, 47 Heft 68 v. 15.12.2016

BGBl. I Nr. 53, ausgegeben am 8. Juli 2016

Inkrafttreten: gilt für Geburten nach dem 28. Februar 2017

Der Zweck des Gesetzes

Was soll mit diesem neuen Gesetz bezweckt werden?

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