Jubiläumsgeldrückstellung
Man unterscheidet zwischen dem Dienstjubiläum und einem Firmenjubiläum. Gemäß § 14 Abs. 12 EStG. können steuerlich nur für ein Dienstjubiläum Rückstellungen gebildet werden. Im Bereich des UGB gibt es keine Einschränkung. Die Verpflichtung besteht in unterschiedlichen Variationen, jeweils abhängig vom betreffenden Kollektivvertrag.