Der nachfolgende Artikel soll sich mit der in der Praxis heiklen Frage der Umsatzsteuer bei Bauleistungen auseinandersetzten und die unterschiedlichen Sachverhalte beleuchten. Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich nur mit der Umsatzsteuer und lassen andere Aspekte im Zusammenhang mit Bauleistungen wie etwa das Barzahlungsverbot oder die Regelungen betreffend Auftraggeberhaftung, Scheinfirmen uvm außer Ansatz.