Das Bundesfinanzgericht hat bereits mehrfach die von der Verwaltungspraxis vorgegebenen hohen Anforderungen an ein Fahrtenbuch zum ordnungsgemäßen Nachweis geltend gemachter Betriebsausgaben bzw Werbungskosten für PKW bestätigt. In einer aktuellen Entscheidung hat das BFG nunmehr auch den Ausdruck einer Excel-Tabelle ausdrücklich abgelehnt.