Die von internationalen Konzernen praktizierten Strategien zur Steuervermeidung haben die G-20-Staaten dazu veranlasst, die OECD damit zu beauftragen, Handlungsempfehlungen gegen die Gewinnverlagerung ins Ausland zu erarbeiten. Ende 2015 wurden 15 "Actions" veröffentlicht, die bewirken sollen, dass international akkordiert gegen "Base Erosion and Profit Shifting", kurz "BEPS" vorgegangen wird. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die OECD-Maßnahmen zur Vermeidung des Missbrauchs von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für gut geheißen. Eine dieser Handlungsempfehlungen ("BEPS Action 7") zielt darauf ab, den DBA-rechtlichen Begriff der "Betriebsstätte" (BS) neu zu definieren, um Gewinnverlagerungen durch deren künstliche Vermeidung unterbinden zu können.