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KÖRPERSCHAFTSTEUER: Zuschlag auch für nicht abgesetzte Aufwendungen!, Heft 66/2016

BuchhaltungBilanzMag. Elisabeth Presslmayer, Peter RoglBÖB 2016, 21 Heft 66 v. 15.6.2016

Das Bundesfinanzgericht hat unlängst klargestellt, dass die Verdoppelung der Körperschaftsteuer mittels Zuschlag gemäß § 22 Abs 3 KStG nicht nur in Zusammenhang mit förmlichen Empfängerbenennungsverfahren iS § 162 BAO zur Anwendung kommt, sondern ggfs auch für gar nicht als Betriebsausgaben geltend gemachte Aufwendungen schlagend wird.

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