Die Prokura ist – so wie auch die Handlungsvollmacht – aus dem Wirtschaftsleben nicht wegzudenken. Ihr Vorzug liegt darin, dass der Geschäftsinhaber eine natürliche Person bevollmächtigt, sein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen mit Rechtswirksamkeit für ihn zu vertreten. Durch die Eintragung im Firmenbuch werden Prokuristen auch "gefunden". Nachdem es sich im Regelfall um nicht am Unternehmen beteiligte Personen handelt, sich der Prokurist diese Funktion erst zu erarbeiten hat, verfügen viele von ihnen über ein sehr wertvolles Know-how. Der folgende Beitrag behandelt praktische Fragen zur Prokura in einer Gesellschaft mit beschränkten Haftung.