Vortragende konnten bisher ihre Leistungen entweder auf Basis eines Zielschuldverhältnisses (Werkvertrag) oder eines Dauerschuldverhältnisses (echter oder freier Dienstvertrag) erbringen.
Vortragende konnten bisher ihre Leistungen entweder auf Basis eines Zielschuldverhältnisses (Werkvertrag) oder eines Dauerschuldverhältnisses (echter oder freier Dienstvertrag) erbringen.