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Keine SVA-Beiträge für geringfügig angestellte Geschäftsführer, Heft 65/2016

PersonalverrechnungMag. Maria BraunerBÖB 2016, 45 Heft 65 v. 15.4.2016

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) urteilte in 2013, dass es zu einer GSVG-Pflichtversicherung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer wirtschaftskammerzugehörigen GmbH kommt, wenn keine ASVG-Vollversicherung vorliegt. Ein geringfügiges Dienstverhältnis zur eigenen GmbH reichte nicht. Damit fallen Beiträge zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) an. Es besteht außerdem die Gefahr, dass eine vorzeitige Alterspension wegfällt.

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