Mit der Steuerreform wurde ab 1. Jänner 2016 für sämtliche Berufsgruppen ein Freibetrag beziehungsweise eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte eingeführt. Damit Sie die neuen Mitarbeiterregeln fehlerfrei in Ihrem Unternehmen umsetzen, sind die in diesem Beitrag beschriebenen neun Abrechnungsgrundsätze zu beachten.