Im Registrierkassen-Erlass vom November 2016 hat der Minister die Notbremse gegen die überhastete Einführung der Registrierkassenpflicht gezogen und die Bestrafung ausgesetzt.
Im ministeriellen Erlass vom 12. 11. liest man zum Abschluss der Ausführungen, dass in einer zweiteiligen Übergangsphase wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat für die neuen Delikte keine Strafen zu verhängen sind.