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Finanzstrafrechtsrisiken für Bilanzbuchhalter und Steuerberater, Heft 65/2016

BHBBHDr. Tibor NagyBÖB 2016, 9 Heft 65 v. 15.4.2016

Praxisbericht

In der Praxis sehen sich Steuerberater und Bilanzbuchhalter oftmals mit finanzstrafrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Meist betrifft es Klienten, bei denen steuerliche Gestaltungen oder Fragestellungen auftauchen, deren finanzstrafrechtliches Risiko nicht einschätzbar ist. Manche übernehmen Mandate, bei denen im Laufe der Betreuung hervorkommt, dass "nicht alles in Ordnung ist". An eine Mandatsniederlegung denkt so mancher nicht und oft werden solche Situationen schlichtweg mit "Bauchweh" übertaucht und geraten bald in wohlwollende Vergessenheit. Dabei tut sich der Berater weder seinem Klienten noch sich selbst etwas Gutes. Denn das Finanzstrafrecht und seine Sanktionen schweben als Damoklesschwert über der eigenen Kanzlei und der Berufsbefugnis. Dass in diesem Bereich Nachlässigkeiten Auswirkungen haben können bis zum Verlust der Berufsbefugnis, ist oft nicht in den Köpfen der beteiligten Berater. In all diesen Fällen ist man gut beraten, sich und seine Mandate finanzstrafrechtlich "durchleuchten" zu lassen.

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