Ein Mitarbeiter nimmt ab 1. 10. 2015 die Altersteilzeit in Anspruch. Wie ist die Höhe der Sonderzahlungen während einer Altersteilzeit zu berechnen bzw. wie hat die Berechnung zu erfolgen, wenn die Altersteilzeit unterjährig beginnt?
Ein Mitarbeiter nimmt ab 1. 10. 2015 die Altersteilzeit in Anspruch. Wie ist die Höhe der Sonderzahlungen während einer Altersteilzeit zu berechnen bzw. wie hat die Berechnung zu erfolgen, wenn die Altersteilzeit unterjährig beginnt?