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Die GMBH-Ecke: Braucht eine GmbH einen Aufsichtsrat?, Heft 64/2015

WirtschaftsrechtProf. Christian Fritz LL.M. LL.M. MBA MLSBÖB 2015, 66 Heft 64 v. 15.12.2015

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist bei einer GmbH der Aufsichtsrat kein zwingendes Gesellschaftsorgan. Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem gesetzlich obligatorischen Aufsichtsrat erfordern eine bestimmte Unternehmensgröße und sind daher in der österreichischen Welt von fast 150.000 GmbHs seltener anzutreffen. Nichts desto weniger kann jede Gesellschaft unbeschadet gesetzlicher Pflichten einen Aufsichtsrat einrichten. Die wesentlichen Rechtsfolgen werden in diesem Beitrag erörtert.

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