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Folgebilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten nach IFRS 9, Heft 64/2015

BuchhaltungBilanzDr. Dieter ChristianBÖB 2015, 49 Heft 64 v. 15.12.2015

Der Studiengang "Tax Management" an der FH Campus Wien informiert:

Das IASB hat im Juli 2014 mit IFRS 9 einen neuen Standard erlassen, welcher zentrale Bereiche der Bilanzierung von Finanzinstrumenten neu regelt und auch mit Folgeänderungen im Bereich der Anhangangaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 verbunden ist. IFRS 9 ist im Konzernabschluss zum 31. 12. 2018 erstmals verpflichtend anzuwenden. Der Prozess der Übernahme des Standards in das EU-Recht schreitet voran: Am 15. 9. 2015 hat die EFRAG bereits ihre Übernahmeempfehlung abgegeben.

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