vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BDO Steuertipps zum Jahresende, Heft 64/2015

BuchhaltungBilanzBÖB 2015, 35 Heft 64 v. 15.12.2015

© BDO Austria GmbH, 2015. Alle Rechte vorbehalten.

BDO-Steuertipps für Unternehmer

1. Investitionen vor dem Jahresende

Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2015 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabschreibung geltend machen können. Mit der Bezahlung können Sie sich aber bis zum nächsten Jahr Zeit lassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!