Belegerteilungspflicht
Unternehmen müssen ab 1.1.2016 jedem Barzahler einen Beleg ausstellen.
Der Kunde muss die Quittung entgegennehmen und aus dem Geschäft tragen. Lässt er sie im jedoch im Geschäft liegen, ist derzeit keine Strafe vorgesehen.
→ Achtung: Im Gegensatz zur Registrierkassenpflicht, gibt es keine betragsmäßige Bagatellgrenze. Die Regelung gilt für alle Unternehmer also auch z.B. für Vermieter.