BuchhaltungBilanzMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2015, 22 Heft 64 v. 15.12.2015
Im betrieblichen Bereich wird ab 2016 die Höhe der Abschreibung (AfA) vereinheitlicht. Bisher können Gewerbetreibende 3 % jährliche AfA geltend machen, Freiberufler hingegen nur 2 %.