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Steuerreform 2016 – Gebäudeabschreibungen werden vermindert!, Heft 64/2015

BuchhaltungBilanzMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2015, 22 Heft 64 v. 15.12.2015

Betriebsgebäude

Im betrieblichen Bereich wird ab 2016 die Höhe der Abschreibung (AfA) vereinheitlicht. Bisher können Gewerbetreibende 3 % jährliche AfA geltend machen, Freiberufler hingegen nur 2 %.

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