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Berufshaftpflichtversicherung – Ein attraktives Angebot, Heft 64/2015

BHBBHBÖB 2015, 20 Heft 64 v. 15.12.2015

Aktuelle Rechtslage

Bilanzbuchhalter sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen (§ 10 BibuG). Diese Pflichtversicherung muss für die gesamte Dauer des Bestehens der Berufsberechtigung aufrechterhalten werden.

Das Nichtbestehen ist ein Widerrufsgrund für die Berufsbefugnis.

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