Plant ein Verein ein Sommerfest abzuhalten, oder findet im Ort ein Kellergassenfest statt, wird stets nach tatkräftiger Unterstützung und fleißigen Helfern gesucht. Meist finden sich dann Vereinsmitglieder, Freunde und auch Familienangehörige, die bereit sind, bei der jeweiligen Veranstaltung tätig zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch häufig die Frage, wie solche Helfer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind und ob diese zur Pflichtversicherung gemeldet werden müssen.