In den ersten Monaten des neuen Jahres häufen sich in der Personalabteilung die Anfragen der Außendienstmitarbeiter, die für ihre Arbeitnehmerveranlagung eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bestätigung für das Vertreterpauschale möchten.
Worauf hat der Arbeitgeber zu achten, wenn er diese Bestätigung ausstellt? Diese Bestätigung ist nur für Vertreter auszustellen.