Für Zwecke der Erstellung des Konzernabschlusses eines österreichischen Mutterunternehmens ist eine Umrechnung der Jahresabschlüsse ihrer ausländischen Tochterunternehmen auf Euro erforderlich. In der Praxis werden die Regeln zur Währungsumrechnung (IAS 21) derart interpretiert, dass diese Umrechnung im Endeffekt fast immer nach der sog. modifizierten Stichtagskursmethode erfolgt.1) Demnach wird die Bilanz grundsätzlich zu Stichtagskursen umgerechnet, die GuV hingegen mit Durchschnittskursen. Das Eigenkapital der Vorjahre wird jedoch zu historischen Kursen umgerechnet. Differenzen aus der Verwendung unterschiedlicher Kurse im Rahmen der modifizierten Stichtagskursmethode sind sodann im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen und in einer sogenannten Währungsrücklage anzusammeln.