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Steuerreform 2015, Heft 62/2015

BuchhaltungBilanzIng. Dr. Axel KutscheraBÖB 2015, 28 Heft 62 v. 15.6.2015

Der politische Wunsch zur Verstärkung der Betrugsbekämpfung in den so genannten Hochrisikobranchen wie z.B. Tourismus (Gastronomie, Hotellerie), Handel, Apotheken, Beförderung (Taxi, Kleintransporte), Ärzte (Hausärzte, Zahnärzte, Dermatologen), Tierärzte, Handwerk und Dienstleistung (Friseure, Masseure) ist seit längerem vorhanden.

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