Für mehrere Besteuerungssachverhalte mit Auslandsbezug wird das Bestehen einer "umfassenden" Amtshilfe verlangt, wofür es aber verschiedene Rechtsgrundlagen gibt. Seit 1.1.2015 wird umfassende Amtshilfe auch für die Verrechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder und Betriebsstätten vorausgesetzt. Erfahren Sie hier, mit welchen Ländern umfassende Amtshilfe vorliegt und wie Sie das anhand eines Arbeitsbehelfs einfach prüfen können!