Rechnungsausstellung
Grundsätzlich ist ein Unternehmer berechtigt, für die von ihm ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen Rechnungen mit den unten angeführten Angaben auszustellen. Führt der Unternehmer die Umsätze an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist (zB eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder ein nicht unternehmerisch tätiger Verein), aus, ist er sogar gesetzlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen.