© BDO Austria GmbH, 2015. Alle Rechte vorbehalten.
Das 2 AÄG 2014 umfasst neben den im folgenden detaillierter ausgeführten Änderungen auch noch folgende Maßnahmen:
Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches zur Verstärkung der unionsweiten Kriminalitätsbekämpfung;