Will der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen ändern, kann er dies einseitig aber nicht, dann bietet sich als Maßnahme die Änderungskündigung an. Damit verbunden sind abgabenrechtlich die folgenden Fragen zu beantworten:
Unter welchen Voraussetzungen kann eine gesetzliche Abfertigung steuerbegünstigt abgerechnet und ausbezahlt werden?