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Begünstigte Abfertigung: nur bei "richtiger" Änderungskündigung, Heft 60/2014

PersonalverrechnungMag. Elisabeth DavidBÖB 2014, 49 Heft 60 v. 15.12.2014

Will der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen ändern, kann er dies einseitig aber nicht, dann bietet sich als Maßnahme die Änderungskündigung an. Damit verbunden sind abgabenrechtlich die folgenden Fragen zu beantworten:

Unter welchen Voraussetzungen kann eine gesetzliche Abfertigung steuerbegünstigt abgerechnet und ausbezahlt werden?

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