Dienstverträge mit Profisportlern werden in der Regel für eine oder mehrere Saisonen befristet vereinbart. Zusätzlich dazu werden immer öfter Sondervereinbarungen getroffen, um sicher zu gehen, dass der Profisportler auch über die erforderliche Fitness verfügt. Ob derartige Probezeitvereinbarungen mit den zwingenden Bestimmungen des österreichischen Arbeitsrechtes vereinbar sind, hat der OGH in seiner Entscheidung vom 29.01.2014, 9 ObA 118/13 p beurteilt.