Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Gerhard KollmannBÖB 2014, 28 Heft 58 v. 15.6.2014
Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 (im Inland steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen, Eigenverbrauch) im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) € 30.000,–- nicht übersteigen.