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Die AfA-Bemessungsgrundlage bei den Einkünften aus VuV (insbesondere fiktive Anschaffungskosten), Heft 58/2014

Buchhaltung - Bilanz - SteuernDr Robert WallnerBÖB 2014, 25 Heft 58 v. 15.6.2014

Der folgende Beitrag widmet sich der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG). Hierbei stellt die AfA von den fiktiven Anschaffungskosten eine besondere Herausforderung dar. Ab 2013 hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Für erstmalige Vermietungen ab 2013 gilt: Es darf nur mehr das so genannte Altvermögen mit fiktiven Anschaffungskosten bewertet werden.

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