IFRS 11 regelt die Bilanzierung sog. gemeinschaftlicher Gestaltungen bzw. Gebilde, im Original "joint arrangements" genannt, siehe auch Lüdenbach/Christian, IFRS Essentials, 2. Aufl., S. 300 (Fn. 233).
Dabei handelt es sich grob gesprochen um Organisationen bzw. Einheiten, welche von ihren Investoren auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung gemeinschaftlich beherrscht wird.