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Erwerb einer Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit im Sinne von IFRS 11, Heft 58/2014

Buchhaltung - Bilanz - SteuernDr. Dieter ChristianBÖB 2014, 24 Heft 58 v. 15.6.2014

IFRS 11 regelt die Bilanzierung sog. gemeinschaftlicher Gestaltungen bzw. Gebilde, im Original "joint arrangements" genannt, siehe auch Lüdenbach/Christian, IFRS Essentials, 2. Aufl., S. 300 (Fn. 233).

Dabei handelt es sich grob gesprochen um Organisationen bzw. Einheiten, welche von ihren Investoren auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung gemeinschaftlich beherrscht wird.

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