War schon in der Vergangenheit die korrekte Berücksichtigung eines Pendlerpauschales durch den Arbeitgeber/externen Dienstleister bspw. hinsichtlich der Feststellung der konkreten "Anfahrtstage" (Wohnung → Arbeitsstätte) extrem verwaltungsaufwendig, so steigert die Neuregelung den Verwaltungsaufwand nahezu ins Unermessliche.