Zur Konkurrenzklausel
Während des Dienstverhältnisses darf ein Angestellter gegenüber seinem Arbeitgeber nicht konkurrenzierend tätig werden. Dies ergibt sich aufgrund des gesetzlich in § 7 AngG geregelten Konkurrenzverbots.
Will der Arbeitgeber verhindern, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses konkurrenzierend tätig wird, muss er dies mit ihm schriftlich vereinbaren.