vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tipps zur Gestaltung von Arbeitsverträgen – 4.Teil, Heft 56/2013

PersonalverrechnungMag. Christian MarchhartBÖB 2013, 46 Heft 56 v. 12.11.2013

Zur Konkurrenzklausel

Während des Dienstverhältnisses darf ein Angestellter gegenüber seinem Arbeitgeber nicht konkurrenzierend tätig werden. Dies ergibt sich aufgrund des gesetzlich in § 7 AngG geregelten Konkurrenzverbots.

Will der Arbeitgeber verhindern, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses konkurrenzierend tätig wird, muss er dies mit ihm schriftlich vereinbaren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!