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Tipps zur Gestaltung von Arbeitsverträgen - 3.Teil, Heft 55/2013

PersonalverrechnungMag. Christian MarchhartBÖB 2013, 61 Heft 55 v. 12.9.2013

Zur Urlaubsvereinbarung

Die urlaubsrechtlichen Regelungen sind für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge im Urlaubsgesetz enthalten.

Bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 25 Arbeitstage (30 Werktage). Nach Vollendung des 25. Arbeitsjahres beträgt der Anspruch 30 Arbeitstage (bzw. 36 Werktage).

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