Eine bestimmte Vorgehensweise wird im Unternehmen schon Jahre lang so gehandhabt (z.B. bezahlte Mittagspause), ohne dass dies schriftlich oder mündlich ausdrücklich vereinbart wäre - hat der Mitarbeiter auf diese Handhabung bereits einen Rechtsanspruch? → Ja, wenn bereits eine Betriebsübung vorliegt.
Wann liegt konkret eine Betriebsübung vor? Wie kann der Arbeitgeber diese schleichend entstandene "Vertragsfessel" wieder abschütteln?